2. Dezember 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anerkannten psychotherapeutischenAusbildungsinstitut verfügen. Funktionen zur Beschreibung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds sowie Kriterien zu deren Erfassung, Lebensraumfunktion (aktuell, potenziell) für Arten (Lebensgemeinschaften, Biotope, Habitate), Spezielle Lebensraumfunktionen (Minimalareale, Vernetzungsfunktion), Seltenheit, Gefährdung, Verantwortung, Schutzstatus, Wiederherstellbarkeit, Entwicklungszeiträume, Vollkommenheit, Dynamik, Empfindlichkeit, Ersetzbarkeit, Natürlichkeitsgrad, Bodenständigkeit des Vorkommens, Durchgängigkeit, Vernetzung, funktionale Bedeutung für Arten, Biotopentwicklungspotenzial, Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern, Puffer- und Filterfunktion (Schad- und Nährstoffe) sowie Grundwasserschutzfunktion (Retentionsfunktion), Wasserspeicherfunktion und Grundwasserneubildungsfunktion, Erosionsschutzfunktion und Oberflächenwasserschutzfunktion, Biotische Standortfunktion (natürliche Standortfaktoren des Bodens), Lebensraumfunktion, Archivfunktion, Gefährdung und Empfindlichkeit im Hinblick auf Arten und Lebensräume, Entwicklungspotenzial, Natürlichkeit, Seltenheit, Wiederherstellbarkeit und Empfindlichkeit der Bodenfunktionen, Rückhaltevermögen für Nähr- und Schadstoffe, Retentionsvermögen für Niederschläge, natürliche Ertragsfähigkeit, Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern, Lebensraumfunktion, Abflussregulationsfunktion, Vernetzungsfunktion (längs und quer), Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Quantität und Qualität des Grundwassers oder des Oberflächenwassers ergeben, Qualität, Quantität, Biotopentwicklungspotenzial, funktionale Bedeutung für Arten und Lebensräume, Wiederherstellbarkeit, Natürlichkeitsgrad, Gewässerzustand, Gewässergüte, Wechselwirkung mit den anderen Schutzgütern, Bioklimatische Ausgleichsfunktion, Immissionsschutzfunktion, Luftregenerationsfunktion, Klimaschutzfunktion im Sinn von Treibhausgassenken, Leistungsfähigkeit, Wiederherstellbarkeit, Empfindlichkeit, Geländeklima und Luftqualität im Hinblick auf Arten und Lebensräume sowie die Erholungseignung, Wechselwirkung mit den anderen Schutzgütern, Naturerfahrungs- und -erlebnisfunktion, Erholungsfunktion, Erlebniswert, Dokumentations- und Informationsfunktion, Archivfunktion, Gefährdung, Seltenheit, Wiederherstellbarkeit, Bedeutung für die Erholung, kulturelle Bedeutung, Eigenart (historische Kontinuität, Natürlichkeit, Vielfalt), Empfindlichkeit, Freiheit von Beeinträchtigungen (Freiheit von störenden Objekten, Freiheit von störenden Geräuschen), Anlage 2.1 (§ 4 Abs. 1 der BBhV) Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel. Musiktherapie,9. Die Aufwendungen sind im orthopädischen, chirurgischen und schmerztherapeutischen Bereich nur beihilfefähig bei Behandlung der therapierefraktären Epicondylitis humeri radialis sowie der therapierefraktären Fasziitis plantaris. Deshalb dürfen in zeitlichem Zusammenhang mit diesen Leistungen keine Gebühren aus dem Abschnitt J des Gebührenverzeichnisses der GOZ (funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen) berechnet werden. Maßnahmen des zertifizierten ökologischen Landbaus (bezogen auf Acker- und Grünlandlebensräume): Umstellung von konventioneller Bewirtschaftung auf zertifizierten ökologischen Landbau. Logotherapie,8. Psychosomatische Grundversorgung2.1 Aufwendungen für eine verbale Intervention sind nur beihilfefähig, wenn die Behandlung von einer Fachärztin oder einem Facharzt für– Allgemeinmedizin,– Augenheilkunde,– Frauenheilkunde und Geburtshilfe,– Haut- und Geschlechtskrankheiten,– Innere Medizin,– Kinderheilkunde,– Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,– Neurologie,– Phoniatrie und Pädaudiologie,– Psychiatrie und Psychotherapie,– psychotherapeutische Medizin oder– Urologiedurchgeführt wird.2.2 Aufwendungen für übende und suggestive Verfahren (autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie, Hypnose) sind nur dann beihilfefähig, wenn die Behandlung von– einer Ärztin oder einem Arzt,– einer Psychologischen Psychotherapeutin oder einem Psychologischen Psychotherapeuten,– einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt wird und diese Person über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung solcherVerfahren verfügt.3. Angaben zu erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen. 4120 und 4110 GOZ analog jeweils als gesonderte Gebühr für das Einbringen und Entfernen der Membran berechnet werden. Sonderthemen. SpineMED, DRX 9000, Accu-SPINA), Computergesteuertes Gesichtsfeldtraining zur Behandlung nach einer neurologisch bedingten Erkrankung oder Schädigung, DermoDyne-Therapie (DermoDyneLichtimpfung), Elektro-Neural-Behandlungen nach Dr. Croon, Epidurale Wirbelsäulenkathetertechnik (z.B. Bauleitpläne und Satzungen im Sinn von § 18 Abs. Gebärdendolmetscher, Beihilfeverordnung Bayern: § 20 Komplexleistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke, Beihilfeverordnung Bayern: § 22 Aufwendungen für Sehhilfen, Beihilfeverordnung Bayern: § 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Unterweisung im Gebrauch (Mobilitätstraining), Beihilfeverordnung Bayern: § 24 Häusliche Krankenpflege, Beihilfeverordnung Bayern: § 25 Familien- und Haushaltshilfe, Beihilfeverordnung Bayern: § 26 Fahrtkosten, Beihilfeverordnung Bayern: § 27 Auswärtige ambulante Behandlungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 28 Krankenhausleistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 30 Beihilfe bei Kuren, Beihilfeverordnung Bayern: § 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit, Beihilfeverordnung Bayern: § 32 Häusliche und teilstationäre Pflege, Beihilfeverordnung Bayern: § 33 Verhinderungspflege, Beihilfeverordnung Bayern: § 34 Kurzzeitpflege, Beihilfeverordnung Bayern: § 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, Beihilfeverordnung Bayern: § 36 Stationäre Pflege, Beihilfeverordnung Bayern: § 37 Vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe, Beihilfeverordnung Bayern: § 38 Zusätzliche Betreuungsleistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 39 Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen, Beihilfeverordnung Bayern: § 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen, Beihilfeverordnung Bayern: § 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt, Beihilfeverordnung Bayern: § 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption, Beihilfeverordnung Bayern: § 44 Sonstige Aufwendungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 46 Bemessung der Beihilfen, Beihilfeverordnung Bayern: § 47 Begrenzung der Beihilfen, Beihilfeverordnung Bayern: § 48 Verfahren, Beihilfeverordnung Bayern: § 49 Durchführungsbestimmungen, Ausnahmen, Beihilfeverordnung Bayern: § 50 Inkrafttreten, Beihilfeverordnung Bayern: § 51 Übergangsvorschriften. 96 des . Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume (Arten und Lebensräume), sowie dem Wirkungsgefüge zwischen ihnen und. Dezember 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anerkannten psychotherapeutischenAusbildungsinstitut für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verfügen.3.6 Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann nur Leistungen für diejenige Psychotherapieform erbringen (tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie),für die sie oder er zur vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen oder in das Arztregister eingetragen ist. nach Racz), Ganzheitsbehandlungen auf bioelektrisch-heilmagnetischer Grundlage (z.B. November 2019 (BayMBl. S. 291, StAnz. 5 BNatSchG und in strukturarmen Landschaftsräumen im Sinn des § 21 Abs. Stamsried.Der Eigentümer des Flurstücks 261/1 in der Gemarkung Hitzelsberg beantragte am 3. Bemessung nach Dauer und Schwere des Eingriffs. 1. (3) Die Zwei-Jahres-Frist nach Art. Nummerieren Sie bitte die . Krankengymnastin bzw. (1) Wird eine ins Ökokonto eingestellte Fläche veräußert, ist der Eigentumsübergang der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. 5 GOÄ ist berechnungsfähig, da eine vergleichbare Leistung nicht in der GOZ enthalten ist.“. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen), Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. durch Revitalisierung von Auwäldern, Bruchwäldern sowie von Wäldern trockenwarmer Standorte oder anderer Sonderstandorte (z.B. 1 BayBhV - Hinweise zum Gebührenrecht) der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) vom 26. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. 1, eine flächenscharfe Abgrenzung der Maßnahme und der Zielzustand. 1 der BBhV), Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel. Bitte geben Sie hierzu Ihren Benutzernamen und das Passwort in die Login-Maske ein. Wirtschaftswege, sonstige bauliche Anlagen) mit anschließender natürlicher Entwicklung, Maßnahmen, die eine dauerhafte Steigerung des Laubholzanteils, des Laubmischholzanteils oder der Weißtanne in Pflege- und Verjüngungsbeständen sowie bei Umbau- und Unterbaumaßnahmen bewirken, soweit gegenüber der sachgemäßen bzw. Herstellung und Bewirtschaftung spezifischer Artenschutzflächen (für Flora und/oder Fauna) mit entsprechenden naturschutzfachlichen Bewirtschaftungsauflagen (zu Pflanzenschutzmitteln, zur Düngung, zur Bearbeitungsintensität, zu Bearbeitungszeiten, zu Kombinationen mit bestimmten anderen Maßnahmen, zu Mindestflächengrößen, zu Mindest- und/oder Höchstdauer von bestimmten Maßnahmen): insbesondere zu erreichen durch Lerchenfenster, Ackerwildkrautfluren, extensive Ackernutzung, schlagintegrierte Naturschutzbrachen, Kleegras- und Luzernestreifen, Stoppelbrachen oder Ernteverzicht auf Teilflächen, doppelter Saatreihenabstand, mehrjährige Wildpflanzenmischungen, Ansaat bzw. Beihilfe bei Kuren. Band C 17 Bay. Zeigt sich bei der Therapie, dass das Behandlungsziel innerhalb der vorgesehenen Anzahl der Sitzungen nicht erreicht wird, kann in medizinisch besonders begründeten Einzelfällen eine weitere begrenzte Behandlungsdauer anerkannt werden. 1 und § 24 Abs. Musiktherapie, 9. Für einen Verlängerungszeitraum der ursprünglichen Kieferumformung kann regelmäßig pro Jahr der Weiterbehandlung ein Viertel der jeweils vollen Gebühr unter Berücksichtigung der Kriterien des § 5 Abs. Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Bayern: Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung. (2) Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild sind alle zumutbaren Maßnahmen, die das Eintreten erheblicher Beeinträchtigungen ganz oder teilweise verhindern (Vermeidungsmaßnahmen). 7 BNatSchG. 5 BNatSchG. Staubfilterung, Klimaausgleich), Anlage 3.1 (§ 4 Abs. Die Leistung wird Anlage 3 Nr. Das Grundstück hat eine . anderer funktionsbezogener Messverfahren sowie Dokumentationanalog Nummer 842 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ. Aufwendungen der medizinischen Fußpflege durch Podologinnen und Podologen sind nur bei der Diagnose „Diabetisches Fußsyndrom" beihilfefähig. Gesprächspsychotherapie (z. Vorteile für Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst, Vergleichen - Auswählen - Beste Konditionen sichern, Beihilfeverordnung Bayern: § 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur, Beihilfeverordnung Bayern: § 2 Beihilfeberechtigte Personen, Beihilfeverordnung Bayern: § 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige, Beihilfeverordnung Bayern: § 4 Beihilfen nach dem Tod des Beihilfeberechtigten, Beihilfeverordnung Bayern: § 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen, Beihilfeverordnung Bayern: § 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Leistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 10 Psychosomatische Grundversorgung, Beihilfeverordnung Bayern: § 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie, Beihilfeverordnung Bayern: § 12 Verhaltenstherapie, Beihilfeverordnung Bayern: § 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren, Beihilfeverordnung Bayern: § 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 15 Kieferorthopädische Leistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 17 Implantologische Leistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 18 Arznei- und Verbandmittel, Beihilfeverordnung Bayern: § 19 Heilbehandlungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 19a Gebärdendolmetscherinnen bzw. (1) Die Ersatzzahlung bemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, in die insbesondere folgende Komponenten einzurechnen sind: Herstellungs-, Pflege- und Unterhaltungskosten im Bemessungszeitraum für regelmäßig anfallende Maßnahmen gemäß § 10. Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Bayern: Anlage 3 (zu § 23 Abs. Aufwendungen sind nur beihilfefähig, soweit andere übliche Behandlungsmethoden nicht zum Erfolg geführt haben und die Festsetzungsstelle auf Grund eines amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Behandlung anerkannt hat. Verordnung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen (Bayerische Beihilfeverordnung – BayBhV) Vom 2. Kosten für die Planung, die sonstige Verwaltung und das Personal, für die 20 v.H. BayVGH, Beschluss vom 24. Die Gutachterperson wird von der Festsetzungsstelle bestimmt. B. Bobath, Vojta, PNF) von mindestens 120 Stunden anerkannt werden.4) Darf nur nach einem abgeschlossenen Weiterbildungslehrgang (Psychomotorik) oder bei Nachweis gleichartiger Fortbildungskurse, Arbeitskreise u. Ä. sowie Erfahrungen in der Kinderbehandlung und Gruppentherapie anerkannt werden.5) Darf nur nach abgeschlossener besonderer Weiterbildung (Bobath, Vojta) von mindestens 300 Stunden anerkannt werden.6) Darf nur nach besonderer Weiterbildung für Manuelle Therapie von mindestens 260 Stunden anerkannt werden.7) Darf nur nach einer anerkannten speziellen Weiterbildung von mindestens 160 Stunden anerkannt werden.8) Das notwendige Bindenmaterial (z. Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung gemäß § 6. 1 Satz 3), Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen des Schutzguts Landschaftsbild. Juni 2013 (BGBl. in Wasserschutzgebieten nach § 51 Abs. Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen von Eingriffen. 7 BNatSchG, Maßnahmen in Maßnahmeprogrammen im Sinn des § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). 2 GOZ als angemessen angesehen werden (vgl. 2 wird die Angabe „ 36 Abs. geologisch sehr bedeutsame Landschaftsteile und -bestandteile (z B geologisch interessante Aufschlüsse, Findlinge, Binnendünen, Geotope), hoher Anteil kulturhistorischer bedeutsamer Landschaftselemente bzw. Oktober 2021 in Kraft. Berufsbild entsprechen: Grunderwerb einschließlich Nebenkosten und. Dezember 2019 (GVBl. unter Berücksichtigung der durch das Vorhaben zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen zu erfassen und hinsichtlich ihrer Leistungs- und Funktionsfähigkeit zu bewerten. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind - unabhängig von ihrer Rechtsform - Aquakulturbetriebe nach Nr. Hämatogene Oxydationstherapie, Sauerstoff-Darmsanierung, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach Prof. Dr. von Ardenne), Kombinierte Serumtherapie (z.B. Landschaften mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung: intensive, großflächige Landnutzung dominiert, naturraumtypische Eigenart weitgehend überformt und zerstört, naturbezogene Erholung nur eingeschränkt oder kaum gegeben, Vorbelastungen in Form von visuellen Beeinträchtigungen bezogen auf das Landschaftsbild durch störende technische und bauliche Strukturen, Lärm etc.
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